Führerscheinklassen (Fahrerlaubnisklassen): was darfst du und ab wieviel Jahren?
Führerscheinklasse T (alt: Klasse 2/3)
Du musst mindestens 16* Jahre alt sein.
* Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhänger) geführt werden.
Du kannst schon ab 15½ Jahren deine theoretische Ausbildung starten!
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate,die praktische Prüfung - 1 Monat vor Deinem Geburtstag abgelegt werden.
Gültig für folgende Fahrzeuge:
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger (mehr als 32 km/h, aber nicht mehr als 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit). Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger.
Theoretische Ausbildung:
- 12 x 90 Min. Grundstoff
bei Erweiterung 6 x 90 Min. Grundstoff - 4 x 90 Min. Zusatzstoff
Fragebogen für Theorieprüfung:
- 525 Fragen zum Grundstoff
- 210 Fragen zum Zusatzstoff
insgesamt 735 verschiedenen Fragen
Praktische Ausbildung / Fahrpraxis:
- Grundausbildung nach den Inhalten der FahrschAusbO
die Zahl der Fahrstunden ist vom individuellen Lernfortschritt abhängig
Theorieprüfung:
- Fragebogen mit 30 Fragen, mit maximal 10 Fehlerpunkten
bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen, mit maximal 6 Fehlerpunkten
Praktische Prüfung:
- Dauert mindestens 60 Minuten
Eingeschlossene Klassen:
Klasse T schließt die Klassen L, M und S ein.
Alle Angaben ohne Gewähr. Weitere Informationen: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Der EU-Führerschein und TÜV Süd
