Führerscheinklassen (Fahrerlaubnisklassen): was darfst du und ab wieviel Jahren?
Führerscheinklasse S (alt: Klasse 5)
Du musst mindestens 16 Jahre alt sein.
Du kannst schon ab 15½ Jahren deine theoretische Ausbildung starten!
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate,die praktische Prüfung - 1 Monat vor Deinem Geburtstag abgelegt werden.
Gültig für folgende Fahrzeuge:
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h und einer Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg und (bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie). Hubraum max. 50 ccm (bei Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner)) oder max. 4 kW Nutzleistung (bei anderen Verbrennungsmotoren z.B. Diesel) oder max. 4 kW Nenndauerleistung bei Elektromotor
Theoretische Ausbildung:
- 12 x 90 Min. Grundstoff
bei Erweiterung 6 x 90 Min. Grundstoff - 2 x 90 Min. Zusatzstoff
Fragebogen für Theorieprüfung:
- 525 Fragen zum Grundstoff
- 136 Fragen zum Zusatzstoff
insgesamt 661 verschiedenen Fragen
Praktische Ausbildung / Fahrpraxis:
- Grundausbildung nach den Inhalten der FahrschAusbO
die Zahl der Fahrstunden ist vom individuellen Lernfortschritt abhängig
Theorieprüfung:
- Fragebogen mit 30 Fragen, mit maximal 10 Fehlerpunkten
bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen, mit maximal 6 Fehlerpunkten
Praktische Prüfung:
- Dauert mindestens 30 Minuten
Eingeschlossene Klassen:
Klasse S schließt selbst keine andere Führerscheinklasse ein.
Alle Angaben ohne Gewähr. Weitere Informationen: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Der EU-Führerschein und TÜV Süd
