Führerscheinklassen (Fahrerlaubnisklassen): was darfst du und ab wieviel Jahren?
Führerscheinklasse CE (alt: Klasse 2)
Du musst mindestens 18 Jahre alt sein. Vorbesitz Klasse C notwendig.
Wenn die zulässige Gesamtmasse des Kraftfahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Führer im gewerblichen Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre, oder 18 Jahre, wenn der Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen Grundqualifikation nach Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz mitgeführt wird.
Du kannst schon ab 17½ Jahren deine theoretische Ausbildung starten!
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate,die praktische Prüfung - 1 Monat vor Deinem Geburtstag abgelegt werden.
Gültig für folgende Fahrzeuge:
Lastzüge und Sattelzüge. Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Theoretische Ausbildung:
- 6 x 90 Min. Grundstoff
- 4 x 90 Min. Zusatzstoff
Fragebogen für Theorieprüfung:
- 525 Fragen zum Grundstoff
- 151 Fragen zum Zusatzstoff
insgesamt 676 verschiedenen Fragen
Praktische Ausbildung / Fahrpraxis:
- Grundausbildung nach den Inhalten der FahrschAusbO
die Zahl der Fahrstunden ist vom individuellen Lernfortschritt abhängig - Sonderfahrten (C auf CE)
- 5 x 45 Min. Überland (Landstraße)
- 4 x 45 Min. Autobahn
- 3 x 45 Min. bei Nacht oder Dämmerung
Theorieprüfung:
- Fragebogen mit 30 Fragen, mit maximal 10 Fehlerpunkten
Praktische Prüfung:
- Dauert mindestens 75 Minuten
Eingeschlossene Klassen:
Klasse CE schließt die Klassen C1E, BE und T ein. Bei Besitz von Klasse D1: D1E, bei Besitz von Klasse D: DE
Alle Angaben ohne Gewähr. Weitere Informationen: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Der EU-Führerschein und TÜV Süd
