Führerscheinklassen (Fahrerlaubnisklassen): was darfst du und ab wieviel Jahren?
Führerscheinklasse C1E (alt: Klasse 3)
Du musst mindestens 18 Jahre alt sein. Vorbesitz Klasse C1 notwendig.
Wenn die zulässige Gesamtmasse des Kraftfahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Führer im gewerblichen Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre oder 18 Jahre, wenn der Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen Grundqualifikation oder beschleunigten Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz mitgeführt wird.
Du kannst schon ab 17½ Jahren deine theoretische Ausbildung starten!
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate,die praktische Prüfung - 1 Monat vor Deinem Geburtstag abgelegt werden.
Gültig für folgende Fahrzeuge:
Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse C1 und Anhänger (max. 12.000 kg zulässiger Gesamtmasse) Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t.
Theoretische Ausbildung:
- Keine theoretische Ausbildung
Praktische Ausbildung / Fahrpraxis:
- Grundausbildung nach den Inhalten der FahrschAusbO
die Zahl der Fahrstunden ist vom individuellen Lernfortschritt abhängig - 3 x 45 Min. Überland (Landstraße)
- 1 x 45 Min. Autobahn
- 1 x 45 Min. bei Nacht oder Dämmerung
Theorieprüfung:
- Entfällt
Praktische Prüfung:
- Dauert mindestens 75 Minuten
Eingeschlossene Klassen:
Klasse C1E schließt die Klasse BE ein. Bei Besitz von Klasse D1: D1E
Alle Angaben ohne Gewähr. Weitere Informationen: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Der EU-Führerschein und TÜV Süd
