Führerscheinklassen (Fahrerlaubnisklassen): was darfst du und ab wieviel Jahren?
Führerscheinklasse BE (alt: Klasse 3)
Du musst mindestens 17* Jahre alt sein. Vorbesitz Klasse B notwendig.
* Das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) kann auf 17 Jahre abgesenkt werden, verbunden mit der Auflage, dass das Fahrzeug bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer namentlich benannten "verkehrszuverlässigen" Person geführt werden darf. Damit schließt dieses Modell an die professionelle Ausbildung in den Fahrschulen an. Der junge Fahrer ist nach dem Ablegen seiner vollständigen Fahrprüfung eigenverantwortlicher Pkw-Führer.
Du kannst schon ab 16½ Jahren deine theoretische Ausbildung starten!
Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate,die praktische Prüfung - 1 Monat vor Deinem Geburtstag abgelegt werden.
Gültig für folgende Fahrzeuge:
Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse B und Anhänger, der nicht unter Klasse B fällt.
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Krafträder, bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Zugfahzeuges, oder Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Zugfahrzeug größer ist als 3,5 t.
Theoretische Ausbildung:
- Theoretische Ausbildung ist nicht erforderlich
Praktische Ausbildung / Fahrpraxis:
- Grundausbildung nach den Inhalten der FahrschAusbO
die Zahl der Fahrstunden ist vom individuellen Lernfortschritt abhängig - 3 x 45 Min. Überland (Landstraße)
- 1 x 45 Min. Autobahn
- 1 x 45 Min. bei Nacht oder Dämmerung
Theorieprüfung:
- Entfällt
Praktische Prüfung:
- Dauert mindestens 45 Minuten
Eingeschlossene Klassen:
Klasse BE schließt selbst keine andere Führerscheinklasse ein.
Alle Angaben ohne Gewähr. Weitere Informationen: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Der EU-Führerschein und TÜV Süd
